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Von Bernhard Balt · Zuletzt aktualisiert am 19.07.2026
BALTech entwickelt robuste RESTful APIs und Web-Services mit .NET Core und ASP.NET – als Backend für Ihre Anwendungen und als Integrationsschicht zwischen bestehenden Systemen. Aus 18 Jahren Softwareentwicklung wissen wir, worauf es bei stabilen Schnittstellen ankommt.
Ob POS-zu-Webshop-Synchronisation, Anbindung digitaler Preisanzeigen oder eine behördliche Schnittstelle: Wir bauen Integrationen, die im Produktivbetrieb tragen – mit sauberer Fehlerbehandlung, Logging und Monitoring.
Robuste APIs mit .NET Core und ASP.NET als Backend für Web- und Mobile-Anwendungen.
Echtzeit-Abgleich von Produkten, Beständen und Preisen zwischen Kassensystem und Online-Shop.
Schnittstellen zu digitalen E-Ink-Preisanzeigen, mobilen Erfassungsgeräten und behördlichen Systemen.
Wir entwickeln robuste RESTful APIs und Web-Services mit .NET Core und ASP.NET – als Backend für Web- und Mobile-Anwendungen sowie als Integrationsschicht zwischen bestehenden Systemen.
Ja. Wir realisieren Synchronisationssoftware zwischen Kassensystem (POS) und Online-Shop mit automatischem Produktabgleich, Bestandsverwaltung und Preisanpassungen in Echtzeit.
Ja. Wir haben unter anderem Schnittstellen zu digitalen E-Ink-Preisanzeigen, mobilen Erfassungsgeräten und behördlichen Systemen (z. B. BMF-Registrierkassensicherheit) umgesetzt.
Durch saubere Architektur, klare Fehlerbehandlung, Logging und Monitoring. Schnittstellen werden so gebaut, dass sie auch bei Teilausfällen der Gegenstelle stabil bleiben.
Sie brauchen eine API oder System-Integration? Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.
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1220 Wien, Österreich
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FN 663684 g
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Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
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Stand dieser Datenschutzerklärung: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BALT Business Automation Lifecycle Technologies e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und Kunden über Softwareentwicklung, IT-Beratung sowie verwandte Dienstleistungen. Spätestens mit erstmaliger Nutzung der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, die Übermittlung eines unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Auftragnehmer behält sich die Annahme eines Auftrags vor. Das Beginndatum ist der Tag der nutzungsfähigen Bereitstellung der Dienste, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Termine und Fristen für den Leistungsbeginn sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden und der Auftraggeber rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen erfüllt.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mehraufwendungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftraggeber. Gegenstand eines Auftrages kann insbesondere sein:
Alle Preise verstehen sich in EUR exkl. USt. und gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag ab Geschäftssitz des Auftragnehmers. Kosten für Programmträger sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert verrechnet. Für Standardprogramme gelten die am Liefertag gültigen Listenpreise. Dienstleistungen werden nach Aufwand zu den am Leistungstag gültigen Sätzen abgerechnet; nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Reise-, Tages- und Nächtigungskosten werden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen verrechnet; Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Der Auftragnehmer ist bestrebt, vereinbarte Fertigstellungstermine einzuhalten. Dies setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Arbeiten/Unterlagen rechtzeitig (insbesondere die genehmigte Leistungsbeschreibung) bereitstellt und seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Verzögerungen oder Kostenerhöhungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben/Unterlagen durch den Auftraggeber liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers; daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig.
Rechnungen des Auftragnehmers sind ab Zugang sofort ohne Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die Zahlungsbedingungen des Gesamtauftrags analog. Bei mehrteiligen Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder Einheit/Leistung abzurechnen. Die Einhaltung der Zahlungstermine ist wesentliche Voraussetzung für Lieferung/Vertragserfüllung; bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie Gewinnentgang trägt der Auftraggeber. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in banküblichem Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen kann Terminverlust geltend gemacht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel oder nicht vollständiger Gesamtlieferung besteht nicht.
Alle Urheberrechte an Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken, ausschließlich für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen. Es wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung eingeräumt; eine Verbreitung ist ausgeschlossen. Die Mitwirkung des Auftraggebers begründet keine darüber hinausgehenden Rechte. Kopien für Archiv-/Datensicherung sind zulässig, sofern kein ausdrückliches Verbot besteht und sämtliche Copyright-/Eigentumsvermerke unverändert übernommen werden. Bei Drittsoftware (z. B. Microsoft) gelten die Lizenzbedingungen des Herstellers.
Wird eine vereinbarte Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers überschritten, kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenem Brief vom betroffenen Auftrag zurücktreten, sofern auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren sowie sonstige außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegende Umstände berechtigen zur Anpassung der Lieferfrist bzw. entbinden von der Lieferverpflichtung. Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform; bei Zustimmung ist der Auftragnehmer berechtigt, neben erbrachten Leistungen/Kosten eine Stornogebühr von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu verrechnen.
Beide Parteien behandeln alle im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO, und verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend.
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei berechtigter Mängelrüge werden Mängel in angemessener Frist behoben; der Auftraggeber ermöglicht alle zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen. Korrekturen/Ergänzungen, die bis zur Übergabe aufgrund organisatorischer oder programmtechnischer, vom Auftragnehmer zu vertretender Mängel notwendig sind, erfolgen kostenlos. Leistungen infolge vom Auftraggeber zu vertretender Ursachen (Hilfestellung, Fehldiagnose, Störungsbehebung etc.) sowie Änderungen/Ergänzungen werden gesondert verrechnet; Gleiches gilt bei Eingriffen des Auftraggebers/Dritter. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, geänderter Systemkomponenten/Parameter, ungeeigneter Organisationsmittel/Datenträger, anormaler Betriebsbedingungen oder Transportschäden. Bei nachträglichen Änderungen am Programm durch den Auftraggeber/Dritte entfällt die Gewährleistung. Bezieht sich der Auftrag auf eine Änderung/Ergänzung bestehender Programme, erstreckt sich die Gewährleistung nur hierauf.
Der Auftragnehmer haftet für vom Auftraggeber nachgewiesene Schäden nur bei grobem Verschulden; dies gilt sinngemäß für herangezogene Dritte. Bei schuldhaft verursachten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungskosten, Datenverluste, Ansprüche Dritter) ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Erbringt der Auftragnehmer Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter und entstehen daraus Gewährleistungs-/Haftungsansprüche gegen diese, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche vorrangig an den Auftraggeber ab.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand dieser AGB: Oktober 2025